Testamentsvollstreckung

Das Zitat eines Unternehmers, der seine Firma verkauft hatte und damit mehrere Millionen Euro Vermögen als zu vererben vor sich, formulierte – aus unserer Sicht – treffend:
Menschen haben nicht das Recht, mit der Testamentsgestaltung das Leben der Erben zu regeln. Vielmehr haben Menschen, die Ihre Nachfolge regeln, die Pflicht, das Leben der Erben ernst zu nehmen und das Testament dementsprechend zu gestalten.

Sie haben die Möglichkeit, Jonathan – respektive Frau Fischer

  • als Testamentsvollstrecker in Ihrem Testament einzusetzen oder
  • uns beim Nachlassgericht bei der Testamentseröffnung vorzuschlagen

Zweitere Situation ergibt sich nach einem Todesfall immer dann, wenn ein Testament existiert und dort Testamentsvollstreckung angeordnet ist, für das Amt des Testamentsvollstreckers in der letztwilligen Verfügung des Erblassers aber keine konkrete Person benannt ist.

Rein rechtlich gibt es für das Amt des Testamentsvollstreckers keine fachliche Voraussetzung, d.h. „Jeder” kann mit diesem Amt betraut und beauftragt werden. Dies ist aus unserer Sicht allein deshalb kaum zu verstehen, da es diverse Fallstricke zu berücksichtigen gibt. Speziell auch juristische oder steuerrechtliche Details erschweren die Aufgabe zusätzlich.
Aus diesem Grund hat Frau Fischer 2008 die Prüfung zum zertifizierten Testamentsvollstrecker an der European Business School abgelegt und wird sich laufend weiterbilden.

Elementar sehen wir weiterhin die Kooperation mit spezialisierten Steuerberatern und Rechtsanwälten, die sowohl bei Einzelfragen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, als auch für Beratungen in Anspruch genommen werden können.
Durch diese Zusammenarbeit ist es möglich, Ihnen im Zuge der Klärung des Nachlasses und dessen Verteilung fachlich wie emotional kompetent alles Notwendige aus einer Hand zu bieten.

Tragen Sie sich mit dem Gedanken, Jonathan in Ihrer letztwilligen Verfügung als Testamentsvollstrecker einzusetzen, bitten wir Sie dringend um ein Gespräch im Vorfeld zur Klärung Ihrer Ziele und Wünsche.
Bei der Abfassung Ihres Testaments dürfen wir Ihnen zwar nicht helfen, für uns ist es aber von sehr großer Bedeutung Ihren Willen zu verstehen, um diesen später in Ihrem Sinne umzusetzen.Das Gesetz kennt bei problematischen oder missverständlichen Anordnungen die Umsetzung nach dem „wohlverstandenen Willen des Erblassers”. Zu diesem Fall möchten wir es nicht kommen lassen. In diesem Zusammenhang raten wir Ihnen dringend dazu, sich ausführlich von einem Notar oder kompetenten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Bei deren Vorüberlegungen und auch Nachbesprechungen begleiten wir Sie gerne.

Besonders alleinstehende Menschen nutzen die Möglichkeit, Frau Fischer als Person Ihres Vertrauens zu Notar-, Rechtsanwalts- oder Steuerberatergesprächen hinzuzuziehen.

Für all diejenigen unter Ihnen, die – aus welchem Grund auch immer – kein Testament schreiben wollen, möchten wir mit der folgenden Geschichte dringend appellieren, Ihren Erben „zumindest” einen weisen Ratgeber zu hinterlassen …
„Nach dem Tod des Vaters – die Mutter war lange vorher verstorben – hatten zwei Brüder die Aufgabe, das Erbe zu verteilen. Sie wussten, dass der Vater jeden Streit hasste und überlegten, wie nun jeder seinen gerechten Teil bekommen sollte, doch sie fanden keine Lösung. Mit dem eigenen Latein am Ende, fragten Sie den befreundeten Pfarrer um Rat, der seinerseits einige Zeit überlegte und dann einen weisen Mann aus der Bibel zitierte: Er sah den älteren Bruder an und sagte bedächtig „Du mein Lieber bist der Ältere und hast das Recht der Aufteilung. Schreib eine Liste von allem, was dein Vater hatte und teile es auf.” Noch bevor sich der Ältere etwas schadenfroh die Hände reiben konnte, sprach er zum jüngeren Bruder „… und Du sollst die Wahl des ersten Teils haben.”