Bestattungsvorsorge

Fragen Sie fünf Menschen und Sie werden mindestens fünf verschiedene Beschreibungen zum Thema Bestattungsvorsorge erhalten – je nach dem Blickwinkel des Einzelnen:

  • Der Finanzberater wird Ihnen erklären, dass es wichtig ist, eine Geldanlage für den Zweck der Beerdigung zu definieren
  • Der Versicherungsberater wird Ihnen die Sterbegeldversicherung ans Herz legen und nebenbei anmerken, dass diese auch Hartz IV-sicher ist und im Pflegefall nicht angetastet wird
  • Der Bestatter legt Ihnen einen Vertrag vor, mit dem Sie alle Dinge festlegen können, die er selbst im Todesfall abzuwickeln hat
  • Der Standesbeamte wird Sie auf alle Urkunden und Unterlagen aufmerksam machen, die Sie Ihren Hinterbliebenen für Ihren Todesfall zurechtlegen sollen
  • Der Gärtner versteht darunter wahrscheinlich sogar die Beauftragung für die nach dem Tod zu klärende – bis zu 20 Jahre andauernde – Grabpflege

… und Ihr Nachbar hat wahrscheinlich eine Mischung aus allem an Auskunft für Sie parat!

Suchen Sie im Internet nach dem Wort „Bestattungsvorsorge“, so erscheinen ähnliche Begriffe, wie die, die Ihnen die o.g. Fachleute jeweils auch erläutert haben:

  • Bestattungsvorsorge-Vertrag mit einem Beerdigungsunternehmen in Form eines Werkvertrags – so kann man sich sicher sein, dass der Bestatter, dem man schon zu Lebzeiten vertraut hat, auch die eigene Bestattung übernimmt und sie genauso gestaltet, wie man sich das vorgestellt hat
  • Grabpflegeverträge bereits zu Lebzeiten mit Friedhofsgärtnereien abgeschlossen
  • Hinterlegter Geldbetrag auf einem Treuhandkonto zur Deckung der Beerdigungs- und Bestattungskosten

Jonathan wird dann beauftragt, wenn es darum geht, sehr individuell vertragliche Regelungen zu treffen – besonders dann, wenn man sich (noch) nicht an einen bestimmten Bestatter binden möchte. Das kann dann sinnvoll sein, wenn der z.B. Wohnort noch einmal wechseln kann oder der bevorzugte Bestatter aufgrund seines Alters evtl. zum Zeitpunkt des eigenen Todes nicht mehr tätig ist.

Das Besondere an Ihrer Arbeit ist die angenehme und einfühlende Art, vor allem aber Ihre Verbindlichkeit und unbedingte Verlässlichkeit mit der Sie uns durch die Tage nach dem Tod meines Mannes begleitet haben“, so die Aussage einer unserer Mandantinnen.

Ist Jonathan für die Testamentsvollstreckung oder Nachlassbegleitung vorgesehen, ist es durchaus naheliegend, uns auch bzgl. der Umsetzung Ihrer Wünsche rund um die eigene Bestattung zu beauftragen.
Diese Regelung wird in einem Zusatz zum ansonsten geschlossenen Beratungsvertrag festgehalten. Eine Dokumentation im eigenen Testament ist nicht sinnvoll. Vielen Menschen ist leider nicht bewusst, dass Verfügungen zur Bestattung in Testamenten quasi nie zum Tragen kommen. Die Testamentseröffnung findet i.d.R. erst mehrere Tage nach der Bestattung statt, so dass alle Wünsche und Anweisungen nicht rechtzeitig eingesehen werden können und somit ins Leere gehen.