
Fragen Sie fünf Menschen und Sie werden mindestens fünf verschiedene Beschreibungen zum Thema Bestattungsvorsorge erhalten – je nach dem Blickwinkel des Einzelnen:
… und Ihr Nachbar hat wahrscheinlich eine Mischung aus allem an Auskunft für Sie parat!
Suchen Sie im Internet nach dem Wort „Bestattungsvorsorge“, so erscheinen ähnliche Begriffe, wie die, die Ihnen die o.g. Fachleute jeweils auch erläutert haben:
Jonathan wird dann beauftragt, wenn es darum geht, sehr individuell vertragliche Regelungen zu treffen – besonders dann, wenn man sich (noch) nicht an einen bestimmten Bestatter binden möchte. Das kann dann sinnvoll sein, wenn der z.B. Wohnort noch einmal wechseln kann oder der bevorzugte Bestatter aufgrund seines Alters evtl. zum Zeitpunkt des eigenen Todes nicht mehr tätig ist.
“Das Besondere an Ihrer Arbeit ist die angenehme und einfühlende Art, vor allem aber Ihre Verbindlichkeit und unbedingte Verlässlichkeit mit der Sie uns durch die Tage nach dem Tod meines Mannes begleitet haben“, so die Aussage einer unserer Mandantinnen.
Ist Jonathan für die Testamentsvollstreckung oder Nachlassbegleitung vorgesehen, ist es durchaus naheliegend, uns auch bzgl. der Umsetzung Ihrer Wünsche rund um die eigene Bestattung zu beauftragen.
Diese Regelung wird in einem Zusatz zum ansonsten geschlossenen Beratungsvertrag festgehalten. Eine Dokumentation im eigenen Testament ist nicht sinnvoll. Vielen Menschen ist leider nicht bewusst, dass Verfügungen zur Bestattung in Testamenten quasi nie zum Tragen kommen. Die Testamentseröffnung findet i.d.R. erst mehrere Tage nach der Bestattung statt, so dass alle Wünsche und Anweisungen nicht rechtzeitig eingesehen werden können und somit ins Leere gehen.