Nachlassbegleitung

Erben & Vererben – so hätte Frau Fischer dieses Kapitel überschrieben, würde sie es aus der Sicht der Bankfachwirtin sehen.

Jonathan aber sieht in diesem Teil der Begleitung und Unterstützung weit mehr, als den „nicht ganz einfachen Job”, die eigenen Vermögenswerte in die nächste Generation zu tragen.

Nachlassbegleitung beginnt für uns beim Menschen
… ihn (und sie) in seiner (und ihrer) Trauer abzuholen
… sich mit ihr und ihm auf einen emotional anspruchsvollen Weg zu machen
… Gespräche zu führen, um die notwendigen Schritte festlegen zu können
… Bürokratie zu bewältigen
… laufende Vorgänge in eine eigene und damit oft „neue” Struktur zu überführen
und endet wieder beim Menschen, damit das eigene Leben mit all den Veränderungen wieder in geordneten Bahnen verlaufen kann.

Um dem hohen Anspruch dieser Arbeit gerecht zu werden, ist es für Frau Fischer und alle Beteiligten selbstverständlich, sich persönlich und fachlich weiterzubilden.
Neben der Ausbildung für Ehrenamtliche in der Klinikseelsorge war ein elementarer Baustein die Zertifizierung von Frau Fischer zur Testamentsvollstreckerin an der European Business School in 2008.

Wir begleiten Sie als Einzelperson nach dem Todesfall Ihres Partners oder eines Ihrer Familienangehörigen. Genauso sind wir für Erbengemeinschaften gerne präsent, um die notwendigen Schritte abzustimmen und bei der Umsetzung die von Ihnen geforderten Aufgaben zu erledigen.

Liegt eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen vor, kann Jonathan – respektive Frau Fischer – als Testamentsvollstreckerin bei Gericht vorgeschlagen und vom Nachlassgericht bestellt werden.
Wurde kein Testament verfasst oder im Testament keine Testamentsvollstreckung angeordnet, hilft Jonathan auf Ihren direkten Auftrag hin bei der Abwicklung aller Formalitäten und Erledigungen.